IDLeTime

Arbeitszeit, die dem
Gesetz standhält.

Vollständige Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit – wie sie der Europäische Gerichtshof (C‑55/18) und das Bundesarbeitsgericht (1 ABR 22/21) verlangen.

Laufende Prüfung nach dem ArbZG Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht- und Sonntagsarbeit werden automatisch überwacht.
Mitbestimmung nach dem BetrVG Eigene Betriebsratssicht mit ausschließlich aggregierten Daten – keine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.
Revisionssichere Nachweise Unveränderliches Protokoll und unterschriftsreife Stundennachweise als PDF.
Offene Schnittstelle Dokumentierte REST-API und MCP-Anbindung für KI-Assistenten.

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IDLeTime · Zeiterfassung, die das Gesetz kennt.